2. Beschleunigte Grundqualifikation
- Erwerb durch Teilnahme an
- 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten
- davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten
(unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrererlaubnis der jew. Klasse) - Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung jeweils zu gleichen Teilen aus
a) Multiple-Choice-Fragen
b) Fragen mit direkter Antwort
Dauer: 90 Minuten - Prüfung durch IHK
Sonderfall Umsteiger
- LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten und Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig werden möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger
- Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, davon 2,5 praktische Stunden.
- Bei der Prüfung müssen Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Sonderfall Quereinsteiger
- Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr benötigen die Grundqualifikation Quereinsteiger.
- Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und an der Prüfung können verkürzt werden.
Grundqualifikation
Für die Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:
1. Grundqualifikation
2. Beschleunigte Grundqualifikation
3. Berufsausbildung BKF oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb)
1. Grundqualifikation
- Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
- Kein Unterricht vorgesehen
- Die theoretische Prüfung:
- schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus
a) Multiple-Choice-Fragen
b) Fragen mit direkter Antwort
c) Einer Erörterung von Praxissituationen
Dauer: 4 Stunden - Die praktische Prüfung (3,5 Stunden):
a) Fahrprüfung (120 Minuten)
b) praktischer Prüfungsteil
c) Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Minuten) - Prüfung durch IHK
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung BFK oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb) wird mit der Grundqualifikation gleichgesetzt