2. Beschleunigte Grundqualifikation

  • Erwerb durch Teilnahme an
    - 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten
    - davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten
      (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrererlaubnis der jew. Klasse)
  • Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung jeweils zu gleichen Teilen aus
    a) Multiple-Choice-Fragen
    b) Fragen mit direkter Antwort
    Dauer: 90 Minuten
  • Prüfung durch IHK


Sonderfall Umsteiger

  • LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten und Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig werden möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger
  • Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, davon 2,5 praktische Stunden.
  • Bei der Prüfung müssen Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.


Sonderfall Quereinsteiger

  • Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr benötigen die Grundqualifikation Quereinsteiger.
  • Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und an der Prüfung können verkürzt werden.


Grundqualifikation


Für die Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:

1. Grundqualifikation
2. Beschleunigte Grundqualifikation
3. Berufsausbildung BKF oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb)

1. Grundqualifikation

  • Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
  • Kein Unterricht vorgesehen
  • Die theoretische Prüfung:
  • schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus
    a) Multiple-Choice-Fragen
    b) Fragen mit direkter Antwort
    c) Einer Erörterung von Praxissituationen
    Dauer: 4 Stunden
  • Die praktische Prüfung (3,5 Stunden):
    a) Fahrprüfung (120 Minuten)
    b) praktischer Prüfungsteil
    c) Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Minuten)
  • Prüfung durch IHK
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung BFK oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb) wird mit der Grundqualifikation gleichgesetzt